Rechtsanwältin Dr. Ruth-Schultze-Zeu (Berlin) www.ratgeber-arzthaftung.de
(34) In welcher Form wird die Durchführung der medizinischen Behand-
lungspflege geregelt und gesichert? (nicht ambulant) Eine Möglichkeit der Re-
gelung ist eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen Heimleitung und Pfle-
gedienstleitung einerseits und den behandelnden Ärzten andererseits, die für
alle verbindlich festlegt, welche Tätigkeiten von den Ärzten selber durchge-
führt werden oder von diesen an die Pflegefachkräfte delegiert werden.
Wird die medizinische Behandlungspflege von qualifizierten Pflegefachkräften ausgeführt?
Qualifizierte Pflegefachkräfte sind z. B. 3-jährig ausgebildetes Kranken- und Altenpflegeper-
sonal. Die Pflegefachkräfte halten sich bei der Durchführung an die ärztlichen Anweisungen.
Sie übernehmen nur solche Aufgaben, auf die sie fachlich vorbereitet sind, dokumentieren
diese Maßnahmen und überwachen die Wirkung. Wo nötig, geben sie dem Arzt sofort
Rückmeldung. Für die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ist neben dem
Abschluß einer Ausbildung als Krankenschwester oder -pfleger, als Kinderkrankenschwester
oder – pfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin oder -pfleger nach
Landesrecht eine praktische Berufserfahrung in dem erlernten Pflegeberuf von zwei Jahren
innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich.
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