Rechtsanwältin Dr. Ruth-Schultze-Zeu (Berlin) www.ratgeber-arzthaftung.de
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Depression
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Delir
4) Erkrankungen, die zu kurzzeitiger Ohnmacht führen
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Hypoglykämie
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Haltungsbedingte Hypotension
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Herzrhythmusstörungen
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TIA (
T
ransitorische
i
schemische
A
ttacke)
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Epilepsie
5) Inkontinenz
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Dranginkontinenz
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Probleme beim Toilettengang
6) Angst vor Stürzen
7) Sturzvorgeschichte
8) Personenbezogene Gefahren
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Verwendung von Hilfsmitteln
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Schuhe (Kleidung)
9) Medikamente
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Psychopharmaka
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Antidepressiva
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Neuroleptika
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Sedativa/Hypnotika
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Benzodiazepine
10) Gefahren in der Umgebung
Innen:
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Schlechte Beleuchtung
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Steile Treppen
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Mangelnde Haltemöglichkeiten
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Glatte Böden
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Stolpergefahren
(z. B. Teppichkanten, herumliegende Gegenstände,
Haustiere)
Medien, Gesellschaft, Staat, Gesetzgebung, Gerichte, Forschung
4
, die Medizin und betroffe-
ne Einrichtungen befassen sich immer gründlicher mit diesem Phänomen. Vorrangig geht es
darum, Standards der Pflege in geriatrischen Kliniken, Altenheimen und Pflegeheimen zu
entwickeln, die möglichst auf Rehabilitation gerichtet sind. Vor allem in den Pflegeheimen –
aber nicht nur dort – sind die Bewohner vor Stürzen zu bewahren, die zu den großen Ge-
sundheitsrisiken im Alter zählen. Laut einer internationalen Studie zur Vorbeugung von Stür-
zen in der stationären Altenpflege belaufen sich die Operations- und Behandlungskosten
nach Stürzen bundesweit auf rund eine Milliarde Mark pro Jahr. Jeder Sturz kann eine Re-
habilitation endgültig unmöglich machen.
Es geht schlicht um die Frage, welche Maßnahmen die Einrichtungen ergreifen dürfen und
sollen, um die Schutzbefohlenen unter Wahrung der Menschwürde vor körperlichen Schäden
zu bewahren.
Die oberstgerichtliche Haftpflicht-Rechtsprechung begleitet diese Entwicklungen eher zu-
rückhaltend und sicherlich nicht in jeder Hinsicht sachkompetent. Die Urteile bleiben oft an
der Oberfläche des komplexen Sachverhalts, was daran liegen mag, dass die Kläger nicht
hinreichend die geltend gemachten Regressansprüche durch Sachvortrag untermauern. Vor
allem wird offensichtlich nicht erkannt, welches Arsenal an Maßnahmen den Einrichtungen
zur Verfügung steht, um Stürze zu vermeiden oder, was diese zu tun haben, den Vorwurf
eins Organisationsverschulden abzuwenden. Nach Begriffen wie Sturzmanagement oder
4
Siehe vor allem die Forschungsaktivitäten des
Z
entrums für
H
uman- und
G
esundheitswissenschaf-
ten der
B
erliner Hochschulmedizin zum Problem Sturzprävention (
www.charite.de/ch/pflege/
)
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