Rechtsanwältin Dr. Ruth-Schultze-Zeu (Berlin) www.ratgeber-arzthaftung.de
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Haftung bei Sturzfällen im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim unter Heranziehung
der Beweiserleichterung des voll beherrschbaren Risikos
A. Einleitung
Bundesweit gab es im Dezember 2001 über 8.000 zugelassene Pflegeheime mit vollstationä-
rer Dauerpflege. Insgesamt wurden hier über 600.000 Pflegebedürftige betreut. Wegen der
längeren Lebenserwartung steigt die Zahl der älteren Menschen absolut und in Verbindung
mit einer abnehmenden Zahl von Geburten auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.
1
Die
„Rürup-Kommission“ geht deswegen in ihrer Prognose zur Bevölkerungsentwicklung davon
aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen der sozialen Pflegeversicherung von derzeit rd. 1,9
Mio. bis zum Jahr 2040 auf rd. 3,4 Mio. (stationär und ambulant) ansteigen wird (Seite 107).
Der Anteil Demenzkranker unter den Pflegeheimbewohnern liegt bei über 50 % mit steigen-
der Tendenz (S.199). Demenz bedeutet Desorientiertheit, unkontrollierte Hyperaktivität, aku-
te Verwirrtheit verbunden mit der Unfähigkeit, sich frei zu bewegen. Dies ist eine der
schlimmsten Bedrohungen für ein selbst bestimmtes Leben im Alter. Körperlicher, geistiger
und psychischer Leistungsverlust bedingen und verstärken sich gegenseitig.
2
Risikofaktoren
1)
Funktionseinbußen und Funktionsbeeinträchtigungen
•
Probleme mit der Körperbalance/dem Gleichge-
wicht
•
Gangveränderungen/eingeschränkte Bewegungs-
fähigkeit
•
Erkrankungen, die mit veränderter Mobilität, Motorik
und Sensibilität einhergehen
- Multiple Sklerose
- Parkinsonsche Erkrankung
- Apoplexie/apoplektischer Insult
- Polyneuropathie
- Osteoathritis
- Krebserkrankungen
- andere chronische Erkrankungen/schlechter klini-
scher Allgemeinzustand
2) Sehbeeinträchtigungen
•
reduzierte Kontrastwahrnehmung
•
reduzierte Sehschärfe
•
ungeeignete Brillen
3) Beeinträchtigung der Kognition und Stimmung
•
Demenz
3
1
S
iehe hierzu im einzelnen: Dritter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung des
Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, Fundstelle:
www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A503.pdf
2
Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) nach
§ 118 Abs. 4 SGB XI vom Dezember 2004 (
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/service-und-
beratung/download/65120.pdf
)
3
Zitat aus dem neuesten noch nicht veröffentlichten Bericht des Deutschen Netzwerks für Qualitäts-
entwicklung in der Pflege (DNQP) Arbeitstexte zur 4. Konsensus-Konferenz in der Pflege:
„Da das
Syndrom Demenz aufgrund der damit einhergehenden Gangveränderungen, sowie der damit verbun-
denen Verhaltensveränderungen zu einem erhöhten Sturzrisiko führen kann, lassen sich keine plau-
siblen Gründe anführen, warum das Syndrom Demenz nicht auch für Patienten im Krankenhaus als
eigenständiger Sturzrisikofaktor angesehen werden sollte. Insbesondere die, durch eine Einweisung
ins Krankenhaus eintretende akute Veränderung der Umgebung, dürfte aufgrund der damit verbunde-
nen Orientierungsschwierigkeiten bei Patienten mit Demenz die Sturzgefährdung höher werden las-
sen.“
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