Bei fetaler Hypoxie/fetaler Aszidose ist die Indikation zur vaginal-operativen Entbindung aus
Beckenmitte wegen der eingeschränkten Belastbarkeit des Kindes restriktiv zu stellen, um im
Zweifelsfall der Sectio caesarea der Vorzug zu geben.
Zu einer Entbindung mithilfe der Saugglocke kann es kommen, wenn:
- die Mutter während der Entbindung nicht mehr genügend Kraft zum
Pressen hat, weil sich zum Beispiel die Geburt schon zu lange hinzieht
- die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht pressen darf
- der Kopf des Kindes schon tief im Becken steht und Veränderungen
der Herztöne anzeigen, dass das Baby nicht genügend Sauerstoff
bekommt
- die Mutter nicht mitpressen kann, weil sie nach einer örtlichen
Betäubung im unteren Lendenwirbelbereich (Periduralanästhesie) die
Wehen nicht mehr spürt und deshalb nicht mitpressen kann
Rechtsprechung:
OLG Hamburg in AHRS 2500/6:
Die Entscheidung für eine Zangengeburt statt Kaiserschnitt erfordert, dass
geburtsmechanische Voraussetzungen für eine Zangengeburt vorliegen.
OLG Stuttgart in AHRS 2500/107:
Voraussetzung für eine vaginal-operative Entbindung ist, dass sich das Kind mindestens in
Beckenmitte befindet.
OLG Braunschweig in NJW-RR 2000, 238:
Das bloße Abrutschen der Saug
glocke indiziert keinen Behandlungsfehler.
d) Voraussetzung für die Notsectio (Schnittentbindung):
Unterscheidung zwischen geplanter, primärer und sekundärer Sectio (Notsectio).
Voraussetzung für die Notsectio:
einen sekundären Kaiserschnitt ist durchzuführen, wenn:
- das Kind durch eine abgeklemmte Nabelschnur zu wenig Sauerstoff
bekommt
- sich die Nabelschnur um den Hals des Kindes gewickelt hat und es
dadurch zu wenig Sauerstoff bekommt
- das Risiko einer Zangen- oder Saugglockengeburt größer ist als das
eines Kaiserschnitts, die Geburt aber schnell beendet werden muss
- die Wehen ausbleiben oder die Mutter keine Kraft mehr hat zum
Pressen
- der Kopf des Kindes im Geburtskanal stecken bleibt
- die Gebärmutter zu reißen droht (Uterusruptur).
- 9 -
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt – und Geburtschadenssrecht, Berlin,
www.ratgeber-arzthaftung.de