Der Geburtsvorgang wird durch künstliche Wehentätigkeit in Gang gesetzt. Die Einleitung
der Geburt kann durch die künstliche Eröffnung der Fruchtblase (Amniotomie) oder die Gabe
von wehenauslösenden Medikamenten (Hormone Oxytocin und Prostaglandin) erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass eine vaginale Geburt möglich ist und bestimmte
Anwendungsgründe (Indikationen) dafür bei der Mutter oder dem Kind vorliegen.
Mütterliche Indikationen:
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vorzeitiger Blasensprung und Amnioninfektionssyndrom
(unspezifische Infektionen der Eihöhle, des Mutterkuchens,
des Fruchtwassers oder des ungeborenen Kindes)
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Wehenschwäche bei deutlicher Terminüberschreitung
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Diabetes oder andere Erkrankungen
-
Risikoschwangerschaft aufgrund einer Präeklampsie (auch
Gestose genannt), die durch Bluthochdruck, erhöhte
Eiweißwerte im Urin, Ödeme gekennzeichnet ist, wobei die
Gefahr eines Krampfanfalls besteht) oder eines HELLP-
Syndroms (besonders gefährliche Variante einer Gestose)
Kindliche Indikationen:
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chronische Plazentainsuffiziens ( dauerhafte Störung der
Funktionsfähigkeit des Mutterkuchens)
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grünes Fruchtwasser (Warnsignal für einen
Sauerstoffmangel des Kindes)
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Wachstumsstörung
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Übertragung ab der 42.SSW
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verdächtiges CTG
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positiver Wehenbelastungstest
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Rhesusunverträglichkeit und andere Erkrankungen
b) Voraussetzungen für äußere Wendungen (bei Lageanomalien)
Wenn im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Beckenendlage erkannt wird, kann versucht
werden, die Lage von außen zu korrigieren ( durch Massage, spezielle Techniken). Dies ist
jedoch sehr umstritten, da Erfolge nicht klar erwiesen sind und schwerwiegende
Komplikationen auftreten können.
c) Vakuumextraktion (Entbindung aus Beckenmitte mit Saugglocke) /
Zangengeburt
Bei der Vakuumentbindung wie auch bei der Entbindung mit der Zange (Forceps) handelt
es sich um vaginale-operative Entbindungen. Die Saugglocke ist eine besonders geformte
Schale aus Metall oder Kunststoff, die an den Kopf des Kindes angelegt wird. Sie ist mit
einer Unterdruckpumpe verbunden, über die ein luftleerer Raum (Vakuum) erzeugt wird. Auf
diese Weise saugt sich die Glocke am Kopf des Kindes fest. Im Rhythmus der Wehen zieht
der Arzt so das Kind schließlich aus dem Becken heraus.
Die instrumentellen Entbindungen bedürfen einer ärztlichen Manualhilfe und erfordern eine
eindeutige Indikation.
Die DGGG hat in ihren Empfehlungen von 1996 und 1999 Vorgaben für die vaginal-operative
Entbindung veröffentlicht (Frauenarzt 1996, 1003).
Grundsatz:
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© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt – und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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