- Harmwegsinfektion
- vaginale Infektion
Drohende Frühgeburt:
Voraussetzung für eine schwangerschaftsverlängerte Behandlung ist das kindliche
Wohlbefinden. Dies ist mittels Ultraschall und CTG festzustellen ist.
Eine Schwangerschaftsverlängerung ist nicht angezeigt wenn das Kind durch
Plazentainsuffiziens (Funktionseinschränkung des Mutterkuchens) oder Sauerstoffmangel
bedroht ist.
Behandlung: - Ruhigstellung
- Wehenhemmung (durch Gabe von Betamimetika,z.B.
Partusisten, Prostaglandininhibitoren, Oxytocinantagonisten,
Nitroglycerin)
- Antibiotikagabe
- Cerclage (Zervixverschluß=Verschluß des Gebärmutterhalses)
bei Zervixinsuffiziens
Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. April 1994, 13 U 46/92, in AHRS 2498/104 und 6565/111:
Es liegt ein grober Behandlungsfehler vor, wenn der Allgemeinmediziner bei einer über
Schmerzen im Beckenbereich klagenden Schwangeren lediglich ein CTG-Protokoll erstellen
lässt und Abführmittel verschreibt, nicht aber auf die Gefahr einer drohenden Frühgeburt
hinweist und für eine sofortige stationäre gynäkologische Untersuchung sorgt.
b) Mehrlingsschwangerschaften
Grundsatz:
Jede Mehrlingsschwangerschaft ist als Risikoschwangerschaft zu betrachten und
bedarf daher besonderen Überwachung
Die Vorsorgeuntersuchungen sind 14tägig bis zur 28.SSW durchzuführen, danach
wöchentlich
Schwangerschaftsbetreuung: - frühzeitigen Diagnostik der
Mehrlingsschwangerschaft
- Fehlbildungsdiagnostik
- Vorbeugung der Frühgeburt
- Minderwachstum erkennen (intrauterine
Hypotrophie)
Schwangerschaftsbeendigung: - nach der 38.SSW empfohlen, um ein Absterben
im Mutterleib zu vermeiden
- ein standardisierter Geburtsmodus (primäre
Sectio oder u.U. bei entsprechenden
Voraussetzungen vaginale Geburtsleitung) ist
nicht akzeptiert, es ist außerdem
grundsätzlich zwischen Zwillingen und
höhergradigen Mehrlingen zu unterscheiden
Indikationen für eine primäre Schnittentbindung:
-
Drillinge, höhergradige Mehrlinge
-
Monoamniote Zwillinge (in einer Fruchthöhle)
-
Zwillinge mit Ultraschallschätzgewicht unter 1800 g
-
Gewichtunterschied der Zwilling > 20 %
-
Vorangehender Zwilling in BEL (Beckenendlage) oder
QL (Querlage)
Operationsvoraussetzungen:
-
erfahrene Geburtshelfer bzgl. der operativen
Entwicklung von Mehrlingen aus Lageanomalien und
Fehleinstellungen, unstillbarer postpartaler Blutungen
ggf.Hysterektomie
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© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt – und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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