Regresssachbearbeiter
Ich vertrete Krankenkassen sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in Regressfällen. Es handelt es sich um folgende Schadenersatzansprüche von Versicherten, die auf sie übergegangen sind:
Häufig werden diese Regressansprüche nach Teilungsabkommen mit den Haftpflichtversicherungen auergerichtlich reguliert. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten.
Siehe hierzu = Recht aus Teilungsabkommen.
Für die gemäß § 116 Abs. 1 SGB X auf die gesetzlichen Krankenversicherungen übergegangenen Ansprüche sind regelmäßig die Zivilgerichte zuständig. Es handelt sich somit um zivilrechtliche Verfahren.
Ich halte schon seit über sieben Jahren bundesweit regelmäßig Vorträge für die Sachbearbeiter der Regressabteilungen. Gerne können Sie sich bei einem entsprechenden Schulungsinteresse an mich wenden und mir Themen vorschlagen.
Rechtsprechung zu Regressproblemen:
Rechtsprechung 2011
Ich habe auch zahlreiche Aufsätze veröffentlicht.