8
30.
OLG Karlsruhe, GesR 2003, 86
"Keine Aufklärungspflicht über Netz-Versorgung von Narbenhernien"
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über Möglichkeit der Versorgung kleiner Primärnarbenhernien durch ein Netz war
1996 nicht aufklärungspflichtig, da es keine Alternative war
31.
OLG Oldenburg, GesR 2003, 87
"Grober Behandlungsfehler bei versäumter Information der Chefärzte"
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Streptokokkeninfektion in Klinik
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versäumt Klinikleitung, dies den Chefärzten auch nach erneutem Auftreten mitzutei-
len, liegt im wiederholten Pflichtenverstoß ein grober Behandlungsfehler vor
32.
LG München, GesR 2003, 87
"Unzulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens"
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§ 485 II S2 ZPO
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ist nicht damit zu rechnen, dass ein Rechtsstreit vermieden wird, ist selbst. Beweisver-
fahren unzulässig
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Sachverhalt ist zu komplex kann nicht nur mit einer sachverständigen Begutachtung
erfasst werden
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Hier: selbst. Beweisverfahren unzulässig
33.
OLG Stuttgart, VersR 2003, 992
"Wirtschaftliche Aufklärung"
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zu Pflichten der Behandlungsseite gehört es, Patienten vor unnötigen Kosten und un-
verhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren
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es ist als ausreichend anzusehen, den Patienten darauf hinzuweisen, dass Krankenkas-
se Kosten möglicherweise nicht übernehme werde
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auch Leistungen, die vereinbarungsgemäß über das notwendige medizinische Maß
hinaus gegen, sind zu vergüten, eine Rückforderung von Honorar ist diesbezüglich
nicht möglich ( § 1 II S 2 GOÄ)
34.
OLG Hamm, VersR 2003, 1132
"Falsche Behandlung wegen unerkanntem Bandscheibenvorfall"
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Durchführung einer chirotherapeutischen Behandlung war fehlerhaft, da Bandschei-
benvorfall vorher nicht aufgrund neurologischer Untersuchungen ausgeschlossen wur-
de
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Durchführung der Behandlung ohne vorherige Untersuchung (Abklärung Bandschei-
benvorfall) wird als grober Behandlungsfehler gewertet
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Umkehr der Beweislast