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Die Reform der Pflegeversicherung - Qualität und Transparenz

 
Kontrolle: Wie wird Pflegequalität in Zukunft geprüft?

Ab 2011 wird ein jährlicher Prüfturnus des MDK eingeführt (Regelprüfung). Bis dahin wird jede zugelassene Pflegeeinrichtung mindestens einmal geprüft. Alle Prüfungen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. In den MDK-Prüfungen soll zukünftig der Schwerpunkt auf die Prüfung des Pflegezustandes und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen gelegt werden (Ergebnisqualität). Einbezogen werden auch die neu eingeführten zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen für Demenzkranke in Pflegeheimen. Die Beratungsaufgabe des MDK - insbesondere im Zusammenhang mit der Prüftätigkeit - wird gestärkt. Damit bei Qualitätsprüfungen immer die neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse einfließen, wird sichergestellt, dass die einschlägigen Richtlinien des Spitzenverbandes Bund regelmäßig an den medizinisch-pflegefachlichen Fortschritt angepasst werden. Prüfergebnisse aus Zertifizierungen können, was die Prozess- und Strukturqualität anbelangt, anerkannt werden, eine Prüfung der Ergebnisqualität durch den MDK findet immer statt. Wiederholungsprüfungen, die bei schlechten Regelprüfungsergebnissen notwendig oder von Einrichtungen selbst gewünscht werden, sind zukünftig kostenpflichtig für den Leistungserbringer.

Transparenz: Wie erhalten Pflegebedürftige in Zukunft Informationen über Qualität?

Ergebnisse der Prüfberichte des MDK müssen veröffentlicht werden. Sie sind sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei zu veröffentlichen. Das gilt auch für die Ergebnisse anderer Prüfverfahren, die hinsichtlich der Struktur und Prozessqualität an die Stelle der MDK-Prüfungen treten können. Ergebnisse von Wiederholungsprüfungen sind in gleicher Weise zeitnah zu veröffentlichen. Um Interessierten den Zugang zu den Informationen noch mehr zu erleichtern, wird zudem die Transparenz der Qualität der Leistungen vor Ort sichergestellt: Zukünftig muss in jedem Pflegeheim das Datum der letzten MDK-Prüfung und eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik (z.B. Ampel- oder Sternesystem) sichtbar dargestellt und eine Zusammenfassung des Prüfergebnisses erhältlich sein.

Die Ergebnisse sind in verständlicher, umfassender, nachprüfbarer übersichtlicher und zuverlässiger Form zu veröffentlichen. Die Vertragsparteien der sog. Pflegeselbstverwaltung (auf Bundesebene: Leistungserbringer, Sozialhilfeträger, Pflegekassen - unter Beteiligung des MDS) haben gemeinsam zu regeln, in welcher Form die Darstellung erfolgen soll. Sie bestimmen auch, nach welcher Bewertungssystematik das Ergebnis der Prüfung in den Einrichtungen selbst sichtbar gemacht wird.
Ziel ist es, die Verbraucher mit aktuellen, qualitätsgesicherten Informationen zu versorgen, damit sie in der Lage sind, vorhandene Angebote zu vergleichen und selbstbestimmt eine Entscheidung zu treffen. Damit dienen die Informationen auch den Pflegestützpunkten als wichtige Arbeits- und Informationsgrundlage. Der Zugang zu den Informationen muss barrierefrei gestaltet werden. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind personenbezogene Daten zu anonymisieren.

Fachlichkeit: Wie wird Qualität weiterentwickelt?

Neu ist die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und praktisch erprobter Expertenstandards in Verantwortung der Vertragsparteien der sog. Pflegeselbstverwaltung (Sicherstellungsauftrag). Die Standards konkretisieren den allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse und geben den professionell Pflegenden Unterstützung, Sicherheit und praktische Expertise im Pflegealltag.

Durch eine vom BMG im Benehmen mit dem BMFSFJ zu genehmigende Verfahrensordnung soll die wissenschaftlich-methodische und die fachliche Qualität der Expertenstandards, ihre Entwicklung und Aktualisierung sowie die Transparenz des Verfahrens sowie die praktische Erprobung gewährleistet werden.

Die Entwicklung und die Einführung über einen fertig gestellten (bzw. aktualisierten) Expertenstandard erfolgen per Beschluss der Vertragsparteien. Die Veröffentlichung der Expertenstandards erfolgt im Bundesanzeiger. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich.