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Zur Person

Schon in meinem Jurastudium und in meiner Referendarzeit habe ich mich mit dem Arzthaftungsrecht beschäftigt. Studiert habe ich in Tübingen, Genf und Berlin. Mein zweites juristisches Staatsexamen habe ich im Januar 1995 in Berlin abgelegt. Meine wissenschaftliche Qualifikation habe ich durch meine Promotion erworben.

Ich bin die erste Anwältin in Berlin, die den Titel: Fachanwältin für Medizinrecht erworben hat

Seit 1995 bin ich als Anwältin in Berlin zugelassen worden. Seitdem bin ich auf dem Gebiet des Arzthaftungs- und Geburtsschadensrecht tätig.

Ich vertrete seit über 13 Jahren die Interessen geschädigter Patienten und Krankenkassen.

Deswegen verfüge ich über sehr viel Erfahrung vor Gericht. Gerade bei Arzthaftungsprozessen ist es wichtig, zu Beginn die richtigen Weichen zu Stellen. Dazu gehört:

  1. die umfassende Darstellung sämtlicher Behandlungsfehler
  2. die umfassende Darstellung sämtlicher Aufklärungsfehler
  3. die Berücksichtigung sämtlicher Möglichkeiten, zu Lasten des Arztes/Klinik die Beweislast umzukehren
  4. Einfluss zu nehmen auf die Wahl des medizinischen Gerichtsgutachters und auf die Gutachterfragen.

Ich bin bei den Arzthaftungskammern des Landgerichts Berlin und der Landgerichte in Brandenburg bekannt als engagierte Patientenanwältin.

Selbstverständlich habe ich auch sehr viel Erfahrung bei außergerichtlichen Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte und Krankenhäuser. Mein vorrangiges Prinzip ist es natürlich, sich mit den Haftpflichtversicherungen außergerichtlich zu einigen. Ist dies möglich und ist der Vergleich außerdem auch akzeptabel, rate ich immer zu einem solchen Vergleichsabschluss mit der Haftpflichtversicherung des Arztes/Klinik, um den geschädigten Patienten den in der Regel nervenaufreibenden Prozess zu ersparen.