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nes heute vermeintlich stattfindenden "Babycaust" mit dem damaligen Holo-
caust im Anschluß an den voranstehenden Text "Stoppen Sie den Kinder-Mord
im Mutterschoß auf dem Gelände des Klinikum N." geeignet ist, das Ansehen
der Klägerin zu 2) in besonderem Maße zu beeinträchtigen, so steht doch der
damit verbundene Vorwurf in der Sache ersichtlich in unmittelbarem und un-
trennbarem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Anliegen der Beklagten,
nämlich der Auseinandersetzung mit der herrschenden Abtreibungspraxis auf-
grund der geltenden Gesetze.
b) Läßt sich die Äußerung damit weder als Angriff auf die Menschen-
würde noch als Formalbeleidigung oder Schmähung einstufen, so kommt es für
die sodann erforderliche Abwägung auf die Schwere der Beeinträchtigung der
betroffenen Rechtsgüter an, wobei es aber, anders als im Fall von Tatsachen-
behauptungen, grundsätzlich keine Rolle spielt, ob die Kritik berechtigt oder
das Werturteil "richtig" ist. Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitra-
genden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts
der heutigen Reizüberflutung aller Art einprägsame, auch starke Formulierun-
gen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278, 286 = NJW 1969, 227). Das gilt auch für
Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteiger-
ter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (Se-
nat, Urteil vom 12. Oktober 1993 - VI ZR 23/93 - NJW 1994, 124, 126; Urteil
vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - NJW 1987, 1398). Der Kritiker darf seine
Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für "falsch" oder
"ungerecht" halten (vgl. Senat aaO). Auch die Form der Meinungsäußerung
unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äu-
ßernden (BVerfGE 60, 234, 241 = NJW 1982, 2655). Verfolgt der Äußernde
nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem geistigen Meinungs-
kampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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