- 15 -
III.
Die Revision der Kläger war daher mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1
ZPO zurückzuweisen.
Dr. Müller
Dr. Dressler
Wellner
Diederichsen
Stöhr
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
www.ratgeber-arzthaftung.de