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265, 271 f; Hülsmann, NJW 1992, 2331, 2335; Hülsmann, Produktion und Re-
duktion von Mehrlingen, 1992, S. 205 f.). Diese Vorschrift geht vielmehr von
dem Regelfall aus, daß sich die Schwangerschaft auf ein durch eine vorgeburt-
liche Schädigung bedrohtes Kind beschränkt und sich daraus die Frage stellt,
ob der Mutter unter Berücksichtigung der Schwere dieser Schädigung zuge-
mutet werden kann, dieses Kind auszutragen und zu gebären; hierzu soll sie
nicht gezwungen sein, wenn sie sich verständlicherweise außer Stande sieht,
die damit verbundenen Belastungen zu tragen und die besondere Pflege und
Betreuung zu leisten. Davon weicht die vorliegende Konstellation zum einen
wegen des Hinzutretens des Lebensrechts auch des zweiten, selbst nicht ge-
schädigten Kindes, zum andern wegen der dadurch deutlich, gerade auch mit
positiven Aspekten veränderten Ausgangssituation der Mutter in erheblichem
Umfang ab.
cc) Ob dem Berufungsgericht darin zuzustimmen ist, daß trotz dieser
Besonderheiten auch in einer Konstellation, wie sie hier durch die Zwillings-
schwangerschaft gegeben ist, ein aus embryopathischer Indikation gerechtfer-
tigter Gesamtabbruch bei Vorschädigung nur eines Kindes nicht von vornher-
ein und generell ausgeschlossen ist, muß im vorliegenden Fall nicht abschlie-
ßend entschieden werden. Ob einem Abbruch wesentlich der Gesichtspunkt
eines unzulässigen Eingriffs in Rechtsgüter eines Dritten entgegenstehen wür-
de (vgl. dazu Hirsch aaO), mag als fraglich erscheinen: Die in § 218a Abs. 3
StGB a.F. normierte Indikation knüpft an die Belastungen an, der die Mutter
durch Fortsetzung der konkreten Schwangerschaft insgesamt mit all ihren Kon-
sequenzen ausgesetzt ist; im Rahmen dieser Schwangerschaft ist der andere
(gesunde) Zwilling nicht außenstehender Dritter, sondern eingebunden in eine
"Schicksalsgemeinschaft" (vgl. Hülsmann, Produktion und Reduktion von
Mehrlingen aaO), in welcher seine Rechtspositionen und Interessen nicht los-
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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