BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VI ZR 213/00
Verkündet am:
4. Dezember 2001
Holmes,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: ja
BGB § 249 A
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft
aus den in § 218a Abs. 2 und Abs. 3 StGB a.F. geregelten Indikationstatbeständen
hätte gerechtfertigt sein können, so daß das Unterbleiben des Eingriffs aufgrund
eines ärztlichen Behandlungsfehlers Grundlage eines Anspruchs der Eltern auf Er-
satz des Unterhaltsaufwands für eines der Kinder sein könnte, das mit Behinderun-
gen zur Welt kam.
BGH, Urteil vom 4. Dezember 2001 - VI ZR 213/00 - OLG Braunschweig
LG Braunschweig
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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