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III.
Die Revision der Beklagten war daher mit der Kostenfolge des § 97
Abs. 1 ZPO zurückzuweisen.
Dr. Müller Dr. Dressler Dr. Greiner
Diederichsen Pauge
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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