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gebotenen Güterabwägung das Lebensrecht des Ungeborenen dahinter zu-
rückzutreten hat.
b) Entgegen der Auffassung der Revision hat das Berufungsgericht ohne
Rechtsfehler im vorliegenden Fall für die Klägerin zu 1 die Voraussetzungen
eines nach diesen Grundsätzen rechtlich zulässigen Schwangerschaftsab-
bruchs bejaht. Bei der gebotenen Prognose aus ärztlicher Sicht wäre, wie im
Berufungsurteil auf der Grundlage der Anhörung des medizinischen Sachver-
ständigen festgestellt ist, angesichts der zu erwartenden sehr schweren Behin-
derungen des Kindes sowohl die Gefahr eines Suizidversuchs als auch einer
schwerwiegenden Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der
Mutter zu befürchten gewesen. Daß bei der Klägerin zu 1 nach der Geburt tat-
sächlich Depressionen auftraten, die deutlich Krankheitswert erreichten, wobei
zumindest in den ersten Wochen auch eine latente Selbstmordgefahr vorlag,
stützt diese Prognosebeurteilung. Unter den hier gegebenen, in der Beweisauf-
nahme hervorgetretenen Umständen konnte das Berufungsgericht in revisions-
rechtlich nicht zu beanstandender Weise von einer anders als durch den Ab-
bruch der Schwangerschaft nicht abzuwendenden schwerwiegenden gesund-
heitlichen Gefährdung der Mutter ausgehen und einen derartigen mit dem Tod
des ungeborenen Kindes verbundenen Eingriff für rechtlich zulässig erachten.
c) Entgegen der Auffassung der Revision wäre im vorliegenden Fall ein
bei gebotener ärztlicher Information und Beratung der Klägerin zu 1 im Rahmen
der Schwangerschaftsbetreuung in Betracht zu ziehender Schwangerschafts-
abbruch auch nicht wegen des fortgeschrittenen Entwicklungsstandes des
Embryos unzulässig gewesen. Die Revision will im Hinblick auf insoweit in der
juristischen Literatur diskutierte mögliche Überlebensraten ungeborener Kinder
ab der 22. Schwangerschaftswoche (vgl. dazu etwa Tröndle/Fischer, 50. Aufl.,
Rdn. 22 zu § 218 a StGB m.w.N.) eine Abtreibung in Fällen wie dem vorliegen-
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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