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Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 18. Juni 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller, die Richter Dr.
Dressler, Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen und den Richter Pauge
für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 24. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts München in Augsburg vom 15. Februar
2001 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
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