- 9 -
Verschlechterung eingetreten sei und eine Operation erforderlich werde, hat sie
unter Beweis durch ein orthopädisches Sachverständigengutachten gestellt.
4. Das Berufungsgericht wird dem entsprechenden Vortrag der Klägerin
nachzugehen haben, um sich nach Einholung sachkundigen Rates die erforder-
liche tatrichterliche Überzeugung davon zu verschaffen, ob die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen der Klägerin bei rückwirkender Betrachtung für eine medizi-
nische Indikation ausgereicht hätten.
Müller
Wellner
Pauge
Stöhr
Zoll
© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadensrecht, Berlin,
www.ratgeber-arzthaftung.de