© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten © Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu
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Ereignis. Aber für den Verkehrssicherungspflichtigen des Baumes war es vielleicht
genauso wenig einsehbar, dass der Ast herunterfallen würde. Nicht zuletzt gibt es für
solche Fälle, bei denen niemanden ein Verschulden trifft, Versicherungen.
Passiert einem also ein Unglück, so sollte man sich fragen und wichtig ist, man sollte
versuchen die Situation ganz objektiv einzuschätzen:
1) Hätte ich das Unglück durch zumutbares Verhalten vermeiden können?
Und wenn die Antwort ?nein? ist:
2) Hätte der Verkehrssicherungspflichtige das Unglück durch zumutbares Verhalten
vermeiden können?
Ist die Antwort wieder ?nein?, so muss man die Suppe selbst, ist sie jedoch ?ja?, der
Verkehrssicherungspflichtige auslöffeln.
Also schließe ich und rate Ihnen:
?Passen sie gut auf sich auf!?
Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu