© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten © Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu
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bahn, das ihm wohl bekannt war, führt zu einem vorderen Achsenbruch am Wagen.
Wer trägt die Schuld?
1.
F
ehler
22
:
a) Ist ein Fehler in der konkreten Verkehrssituation vorgekommen?
Hier: Ja, denn die Vorderachse des Wagens ist beim Überfahren des Schlag-
lochs gebrochen.
b) Kommt der Fehler nach seiner Art im konkreten Verkehr häufig vor?
Hier: Ja, denn tiefe Schlaglöcher können erhebliche Schäden anrichten, wie
u.a. den Bruch der Vorder- oder Hinterachse.
c) Ist der Fehler nahe liegend?
Hier: Ja, denn es liegt nahe, dass ein tiefes Schlagloch auf einer Autobahn,
welche mit hohen Geschwindigkeiten befahren wird, einen solchen Schaden
anrichten kann.
d) Ist mit diesem Fehler erfahrungsgemäß zu rechnen?
Hier: Ja, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass Schlaglöcher auf Autobahn-
fahrbahnen erhebliche Schäden an Fahrzeugen anrichten können.
2.
A
bwägung der gegenüberstehenden Interessen- und Güter
23
:
a) Wem ist der Verkehr gewidmet? Hielt sich der Verletzte befugt im Verkehr auf?
D.h., wird der Verletzte im Verkehr zumindest geduldet?
Bei Kindern und Jugendlichen: War damit zu rechnen, dass sich Kinder und
Jugendliche unbefugt dem Verkehr beitreten?
Hier: Es ist anzunehmen, dass der Fahrer von seinem Recht gebrauch macht,
die öffentlichen Straßen zu benutzen. Also: Ja, er hielt sich befugt im Verkehr
auf.
b) Wäre die Gefahr vom Verkehrssicherungspflichtigen bei zumutbarer Sorgfalt
erkennbar gewesen?
Hier: Ja, denn Autobahnen müssen aufgrund der hohen Geschwindigkeiten
mit denen sie befahren werden und bei denen der Fahrer die Einzelheiten der
Fahrfläche nur schlecht erkennen kann, ständig auf eventuelle Straßenschä-
den überprüft werden.
c) Ist die Gefahrenquelle nicht schon bei flüchtigem Hinsehen erkennbar?
Hier: Ja, die Gefahrenquelle ist nicht schon bei flüchtigem Hinsehen zu erken-
nen, da die gefahrenen Geschwindigkeiten auf den Autobahnen und die damit
verbundene erhöhte Anforderung an den Fahrer, das Verkehrsgeschehen ge-
nau zu beobachten, eine ausschließliche Konzentration auf den Fahrbahnbe-
lag nicht zulassen.
d) Wie sieht die Umgebung der Gefahrenstelle aus. War der Grad der Aufmerksam-
keit des Verletzten ausreichend oder hätte er diese steigern müssen aufgrund der
Hinweise in der Umgebung (Schilder, die Umgebung selbst). Ist der Verkehr Vertrau-
en erweckend und die geminderte Aufmerksamkeit daher verständlich?
(Hierhin gehört die Frage, ob es sich um ein hohes Verkehrsaufkommen handelt. Bei
erhöhtem Verkehrsaufkommen sind strengere Anforderungen an den Verkehrssiche-
rungspflichtigen zu stellen.)
Hier: Ja, der Fahrer befuhr einen unausgeschilderten Autobahnabschnitt, für
den seine Aufmerksamkeit ausreichte. Das Schlagloch kam plötzlich und
stand in krassem strukturellen Unterschied zur restlichen Fahrbahnfläche. Au-
ßerdem ist anzunehmen, dass die Autobahn gebaut wurde, um ein hohes Ver-
kehrsaufkommen zu bewältigen.
22
Sauthoff, Rn. 1362 ff.
23
Sauthoff, Rn. 1362 ff.