© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten © Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu
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ANSPRUCH ABGELEHNT
Nr. 73: LG Essen, 22. Juli 1992
VersR 93, 199
Der Kläger nahm den Straßenbahnunternehmer für seinen Unfall auf Schadenersatz
in Anspruch mit der Begründung, die Bekl. habe die Wagensitze nicht ordnungsge-
mäß überprüft. Sie hätte sonst feststellen müssen, daß ein Stahlrohr durchgerostet
und daher schadensträchtig war. Die Bekl. hat nachgewiesen, daß sie regelmäßig
einmal im Monat die Sitze auf ihre Standfestigkeit überprüft. Dies muß im Rah-
men der Routine genügen. Die Schadensstelle war äußerlich nicht zu erkennen, weil
die Stütze innen angerostet war. Ein solcher Schaden kann sich innerhalb von 3 Wo-
chen entscheidend verstärkt haben oder durch Manipulationen verstärkt worden sein.
Die Bekl. brauchte nicht mehr zu tun, als turnusmäßige Kontrollen durchzufüh-
ren.
Hier hat das Gericht auf ein Mitverschulden erkannt. Der Fall hat große Ähnlichkeit
mit den am Anfang behandelten Fällen im Bereich des Bürgersteigs, womit sich der
Kreis diese Vortrags schließt:
MITVERSCHULDEN/ZURÜCKVERWEISUNG
Nr. 74: OLG München, 01. März 1990
VersR 92, 336, ZfS 90, 295, Leitsatz
Der Fußgängerverkehr muß sich darauf einrichten, daß Straßenbahnschienen den
Straßenbelag um 4 cm überragen. Wer über Kopfsteinpflaster und Straßenbahn-
schienen geht, muß mit gewissen Unebenheiten rechnen.
Auf folgenden Haftungstatbestand ist noch hinzuweisen: Gefährdungshaftung der
Bahn:
§ 1 HafpflichtG
(1) Wird bei dem Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn ein Mensch getötet,
der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der
Betriebsunternehmer dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens ver-
pflichtet.
C. Die F-A-Z -Checkliste
Um das heute gelernte für sie abrufbar zu machen, habe ich mir die F-A-Z-Checkliste
ausgedacht, mit der sie jeden beliebigen Fall schnell und effektiv bearbeiten können.
Die
F-A-Z
-Checkliste:
Wenn Sie alle Fragen mit ?Ja? beantworten können, so ist die Wahrscheinlichkeit
sehr hoch, dass eine Verkehrssicherungsverletzung vorliegt.
Als Beispiel für die Anwendung der Checkliste soll uns folgender Fall dienen:
Der leicht kurzsichtige Manfred Maulwurf fährt mit seinem Wagen über einen unaus-
geschilderten Streckenabschnitt einer Autobahn. Ein tiefes Schlagloch auf der Fahr-