© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten © Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu
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wurde. Der Beklagte zu 2 hätte sich sagen müssen, daß gerade ein Kind nicht in der
Lage ist, die Verkehrsregelung zu verstehen. Er hätte die Geschwindigkeit der Stra-
ßenbahn weiter herabsetzen und den Kläger durch Klingelzeichen warnen müssen.