© Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu, Spezialistin für Arzt ? und Geburtschadenssrecht, Berlin,
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Rechtsprechung Verkehrssicherungspflichten © Rechtsanwältin Dr. Ruth Schultze-Zeu
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Nr. 39: MITVERSCHULDEN/ZURÜCKVERWEISUNG
OLG Dresden, 02. Oktober 1996
VersR 97, 336
Der Lkw des Klägers blieb mit seinem 3, 8 m hohen Aufbau an einem in die Rich-
tungsfahrbahn hineinragenden Ast eines Straßenbaums auf einer Bundes- und Aus-
fallstraße hängen. Dichte und Schnelligkeit des Verkehrs auf solchen Straßen erfor-
dern die volle Konzentration des Fahrzeugführers auf die Verkehrsvorgänge.
Daneben kann er nicht sein Augenmerk ständig auf den Raum oberhalb der Straße
richten. Ökologische Interessen an der Erhaltung des Baumbestandes treten zurück.
Alle in der Ortslage an der Bundesstraße stehenden Bäume, die in ein 4 m hohes
Lichtraumprofil hineinragen und so nicht ohne weiteres erkennbar sind, .
Die Klägerin muß sich aber die durch den 3, 8m hohen Aufbau gesteigerte Betriebs-
gefahr ihres Lkws und ein leichtes Verschulden ihres Fahrers, weil er die Gefahr für
den Aufbau seines Lkws erkannt hatte, zu 50% anrechnen lassen.