Das
Akteneinsichtsrecht der
Krankenkassen und
Pflegekassen
Das
Akteneinsichtsrecht der
Krankenkassen und
Pflegekassen im
Regressfall gegen
Krankenhäuser, ärztlich
geleitete Einrichtungen
und Pflegeeinrichtungen
unter Berücksichtigung
von 294 a SGB V und
neuester
Gesetzesinitiativen, in
Versicherungsrecht 2007,
467
Die Verfasser
beschäftigen sich in
ihrem Beitrag mit dem
Akteneinsichtsrecht der
Krankenkassen und
Pflegekassen im
Regressfall gegen
Krankenhäuser, ärztlich
geleitete Einrichtungen
und Pflegeeinrichtungen
unter Berücksichtigung
von 294a SGB V und den
neuesten
Gesetzesinitiativen. Sie
gehen auf diesen
originären
Akteneinsichtsanspruch
ein, wobei die neue
Regelung des 294a SGB
V vom 01.01.2004 sowie
die Gesetzesbegrndung
vorgestellt wird.
Weiterhin prüfen die
Verfasser die
Voraussetzungen dieses
Anspruches. Auch das
Akteneinsichtsrecht von
Krankenkassen im
Regressfall gegen
stationäre
Pflegeeinrichtungen
gem 116 SGB X wird
erläutert. Hier bestand
eine Regelungslücke im
SGB IX, die im Wege der
Analogie geschlossen
wird. Die Verfasser
gehen auf das fehlende
Akteneinsichtsrecht von
Pflegekassen im
Regressfall ( 116 SGB
X) gegen stationäre
Pflegeeinrichtungen ein
und stellen die
Gesetzesinitiative des
Arbeitskreises II der
Arbeitsgemeinschaft der
Spitzenverbände der
Krankenkassen in
Bergisch-Gladbach vor.