Dr. Ruth Schutze-Zeu:
"Konsequenzen der
unterlassenen Befunderhebung
oder Befundsicherung für
die Beweislastverteilung im
Arzthaftungsprozess" in
VersR 2000, 565:
Der
Beitrag beschäftigt auf der
Grundlage der Rechtsprechung
mit Beweiserleichterungen
beim Nachweis der
haftungsbegründenden
Kausalität im
Arzthaftungsprozeß in Fällen
der unterlassenen oder
mangelhaften Befunderhebung
und Befundsicherung. Soweit
eine unzureichende Erhebung
von Diagnosebefunden und
Kontrollbefunden vorliege,
ergebe sich daraus eine
Beweiserleichterung für den
Patienten dahingehend, daß
vermutet werde, daß ein
reaktionspflichtiges
positives Befundergebnis
vorgelegen habe. Nach
neueren Entscheidungen des
BGH, die zusammenfassend
dargestellt werden, könne
es zu diesen
Beweiserleichterungen oder
zur Beweislastumkehr auch
dann kommen, wenn die
unzureichende Befunderhebung
noch keinen groben
Behandlungsfehler darstelle.