Zeitaufwand für das Gespräch erforderlich sein könnte.
b) Bei kurzfristigen Telefonanrufen stets nachfragen, ob man stört.
c) Sachverhalt vorher komplett - am besten tabellarisch - ermitteln (siehe
oben)
d) Sich vorher auf die persönlichen Besonderheiten des Gesprächspartners
einstellen. Hilfreich, wenn in der Vergangenheit über den Verlauf der
Verhandlungen Notizen gemacht worden sind.
e) Eigene Argumente formulieren und mögliche/ tatsächliche Argumente der
Gegenseite sammeln sowie Gegenargumente formulieren; notfalls mit Hilfe
von medizinischen Gutachtern unter Verwendung einer Tabelle (siehe oben).
Gegebenfalls diese Tabelle der Gegenseite zur Vorbereitung des Gesprächs
zur Verfügung stellen.
f) Vor dem Gespräch sich selbst klar werden, welche Maximal und
Minimalziele erreicht werden sollen.
2. Das Gespräch
a) Insgesamt für wohlwollende Atmosphäre sorgen. Gemeinsame Ansichten
und Positionen zum Beginn formulieren bevor Streitiges verhandelt wird.
b) Kompetenz durch die Darstellung des strukturierten medzinischen
Sachverhalts vermitteln. Hierzu gehört es auch, mögliche/ tatsächliche
Argumente der Gegenseite sowie Gegenargumente zu erkennen und zu
formulieren.
c) Die Gegenseite muß sich mit seinen Argumenten verstanden fühlen. Sie
muss mit ihren Argumenten ernst genommen werden. Andererseits müssen
Sie gelassen die Gegenargumente vortragen und die Argumente der
Gegenseite entkräften.
d) Bestehen Mißverständnisse oder Unklarheiten sollten auf diese - für die
Gegenseite verständlich - hingewiesen und sodann behoben werden. Dies
gelingt psychologisch am besten durch gleichzeitiges Hervorheben von
Gemeinsamkeiten.
d) Auch im Gespräch sollte strikt zwischen Sachverhalt und rechtlicher
Bewertung des Sachverhalts unterschieden werden.
e) Am Ende des Gesprächs sollten sich die Gesprächspartner über die
wesentlichen Ergebnisse einig sein und dies in einem Vermerk festhalten.
f) Bevor es zu einer Einigung kommt, sich nochmals vergewissern, ob man
sich an den gesetzten Maximal - und Minimalzielen orientiert hat. Unter
Umständen kann vor allem das Maximalziel orientiert an der Reaktion der
Gegenseite hochgeschraubt werden. Hier ist kreatives Handeln und Flexibilität
gefordert.
g) Kommt es nicht zu einer Einigung, sollte auf hartnäckige Wiederholungen
verzichtet werden. Es sollte dann das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt
fortgesetzt werden, wobei insbesondere nach ergänzender Klärung der
Streitpunkte des Sachverhalts (Einholung ergänzender Gutachten, usw.), ein
neues Gespräch stattfinden kann. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu
einer Serie von Gesprächen kommen kann. Der Fortsetzungstermin sollte
möglichst schon festgelegt werden. Die weitere Vorgehensweise, so auch die
klärungsbedürftigen Fragen, müssen auf jeden Fall für beide Seiten vor
Beendigung des Gesprächs präzisiert werden.
h) Im übrigen gilt folgendes für die Gesprächsführung: Sie sollten sie steuern.
- Bitte Blickkontakt bei persönlichen Gesprächen halten. - Vorteile einer
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