Im Einzelnen gilt folgendes:
1. Bitte unterscheiden Sie den Sachverhalt von der Juristischen Bewertung.
Auch ein Urteil ist entsprechend aufgebaut, nämlich aus dem Tatbestand (=
Darstellung des Sachverhalts in chronologischer Ordnung) und
Entscheidungsgründe ( = rechtliche Bewertung des Geschehens).
2. Erstes Ziel des Gesprächs ist es deswegen, wie bei einem Urteil den streitigen
medizinischen Sachverhalt vom unstreitigen zu trennen.
3. Zweites Ziel ist es, eine Einigung über den gesamten medizinischen
Sachverhalt (unstreitig und streitig) zu erreichen.
4. Nur ein gemeinsamer medizinischer Sachverhalt kann Grundlage der dann
folgenden juristischen Bewertung sein.
Ich empfehle zur Ermittlung des Sachverhalts diesen chronologisch unter
Verwendung einer Tabelle darzustellen. Beispiel:
Datum Vorgang/Maßnahme/Dokument
Anmerkungen -
Beweismittel
01.03.2001 Operation
Vergessen einer Schere
im Bauch.
02.03.2001 Patient wacht um 10.00 Uhr auf und ruft
die Krankenschwester wegen
Bauchschmerzen. Krankenschwester
vergisst, den Diensthabenden Arzt zu
benachrichtigen.
03.03.2001 14.00 Uhr: Patient fällt in ein Koma.
03.03.2001 15:00 Uhr Notoperation.
Schere wird entdeckt
05.03.2001 Eigentlich vorgesehenes Ende der
stationären Verweildauer.
10.04.2001 Ende der stationären Behandlung.
01.05.2001 Anmeldung der Regressansprüche bei der
HV in Höhe von 20.000 €
Ein solche Tabelle ist für die Vorbereitung und für das Gespräch selbst
unerlässlich, ist außerordentlich übersichtlich und sorgt für
Gesprächssicherheit. Gegebenenfalls kann diese Tabelle dem Gesprächspartner
schon vor dem Termin zugeschickt werden. Dies beschleunigt die Feststellung des
unstreitigen und streitigen Sachverhalts.
Beispiel:
Anknüpfend an den Arztbericht, den die Haftpflichtversicherung vorgelegt hat, ist
dieser zu bemängeln. Es ist näher zu begründen, weshalb die medizinische
Auffassung des MDK-Gutachters zutreffender ist. Typische Mängel sind:
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unzureichende Berücksichtigung des Sachverhaltes (nicht alle
Patientenunterlagen wurden eingezogen)
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